Flugbetrieb

Flugbetrieb GCSH

Gastflieger sind uns herzlich willkommen. Bitte beachtet die Flugbetriebsordnung (FBO) für unser Gelände und last Euch entsprechend der Besonderheiten von den Mitgliedern des Vereins einweisen.  Wir sind hier auf einem Segelflugplatz und haben entsprechend hohe Auflagen für den sicheren Mischbetrieb zu erfüllen.

Allgemeines

Für den Betrieb ist eine entsprechende Wetterlage/Windverhältnisse, erforderlich die das Schleppen für die Ausrichtung des Geländes NO/SW erlaubt.

Verabredungstool

Der Probebetrieb des Verabredungstools ist gestartet. Das Skript dafür stammt vom 1. Cottbuser Drachen- und Gleitschirmfliegerclub e.V. Danke für die Hilfe und Freigabe zur Nutzung.

Der Kalender ist frei zugänglich, damit sich auch Gastflieger anmelden können. Wir bitten darum, nicht irgend welche Spaßeinträge zu machen, dann müssten wir den Kalender leider doch mit einem Passwort belegen.

Flugbetriebsordnung (FBO)

1. Allgemein gilt die Flugbetriebsordnung für Gleitsegel des DHV in seiner jeweils gültigen Fassung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass alle Piloten und Pilotinnen, die das Schleppgelände in Metzingen benutzen wollen, neben einer gültigen Fluglizenz, auch über eine Windenstartberechtigung und einer gültigen Halterhaftpflichtversicherung verfügen müssen. Mitglieder des Gleitschirmclubs Südheide (nachfolgend GCSH genannt) sind berechtigt, die Erfüllung dieser Voraussetzungen bei Gästen zu überprüfen.

2. Voraussetzung für die Teilnahme am Schleppbetrieb ist die Mitgliedschaft im GCSH oder eine Tagesmitgliedschaft. Für Mitglieder des Vereins sind die Windenschlepps bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Gäste bezahlen 6,00 Euro pro Windenschlepp wenn sie einem DHV-Gleitschirmverein angehören, Vereinslose Piloten 10,00 Euro pro Windenschlepp. Der Tageshöchstbeitrag wird auf maximal 30,00 Euro pro Tag begrenzt.

Gastpiloten ohne Vereinsmitgliedschaft in einem anderen DHV-Verein zahlen 10,00 EUR pro Windenschlepp, der Tageshöchstbeitrag wird auf maximal 50,00 Euro pro Tag begrenzt.

Die Kosten für die Tagesmitgliedschaft sind seit 2013 in den Schleppgebühren enthalten.

3. Windenschleppbetrieb ist Teamarbeit. Die anwesenden Pilotinnen und Piloten sprechen sich  über die Aufgaben der Startleitung und Seilrückholung ab und organisieren diese Tätigkeiten gemeinschaftlich. Am Flugtag aktive WindenfahrerInnen sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen.

4. Der Startleiter sorgt auf dem gesamten Fluggelände für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betriebsablauf. Der Startleiter hält für den Piloten vor und beim Start die vorgeschriebene Sprechverbindung zum Windenfahrer aufrecht. Alle aktiven Flieger müssen auf der GCSH Frequenz PMR-Kanal 6 während des Fluges über Funk empfangsbereit zu sein, treten Störungen auf kann es zu Änderungen der Frequenz kommen. Es muss sicher gestellt werden, das keine ungewollten Sendungen/Störungen durch die Verwendung von Headsets etc. den Windenfunk stören.

5. Es darf nur gestartet werden, solange der Startleiter das Starten freigibt. Der Pilot muss sich vor dem Start bei ihm melden und seinen Anweisungen Folge leisten. Die Startfreigabe entbindet den Piloten nicht von seiner persönlichen Sorgfaltspflicht. Er startet auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.

6. Die Startleitung steht bei Mischbetrieb (gleichzeitiger Segel- und Gleitschirmflug) im Funkkontakt zu den Segelfliegern.

7. Segelflieger haben stets Vorrang in der Startreihenfolge.

8. Die Windenfahrertätigkeit wird von den am Flugtag anwesenden WindenfahrerInnen geregelt. Es gibt keinen geregelten „Dienst“ für WindenfahrerInnen. Auch hier ist ein eigenverantwortliches gemeinsames Handeln gefordert.

9. Gäste mit Windenfahrerberechtigung können die Tagesmitgliedschaft kostenlos erhalten, wenn sie sich an der Windenfahrertätigkeit beteiligen.

10. Da der Schleppwindenbetrieb auf dem Gelände eines Segelflugervereins stattfindet, sind im Falle eines gleichzeitigen Flugbetriebes von Segel- und Gleitschirmfliegern Regelungen festgelegt worden. Gäste werden über diese aufgeklärt und verpflichten sich, mit dem Antrag auf Tagesmitgliedschaft, diese einzuhalten.

11. Im Falle eines Mischbetriebes sind alle Acro-Manöver, sowie Steilspiralen, Wing-Over etc. in der näheren Umgebung des Flugplatzes untersagt.

12. Auf dem Segelflugplatz in Metzingen findet ausschließlich ein Gleitsegelschleppbetrieb statt.

13. Informationen über den Schleppbetrieb werden hier auf der Homepage des GCSH veröffentlicht. Ein auf unserer Seite eingebundenes Verabredungstool zeigt an, ob Schleppbetrieb zu erwarten ist oder nicht.

 Stand März 2015

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