Gästehinweis
Eine Bitte an unsere Gäste
Informiert Euch hier auf der Internetseite über die speziellen Regelungen auf unserem Gelände mit Mischflugbetrieb. Sprecht bitte die anwesenden Vereinsmitglieder an und informiert Euch vor dem ersten Flug. Wenn Ihr lange nicht geflogen seid, teilt es dem Startleiter sowie dem Windenfahrer mit. Hier ist viel Potential um Euch zu unterstützen und die Hektik zu nehmen. Wir haben hier Segelflugbetrieb, UL und Motorsegler, sowie auch ortsfremde UL-Piloten, die evtl. für uns unerwartet landen. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass keine Gefährdung jeglicher Teilnehmer am Platz provoziert wird. Auch dann nicht, wenn kein anderes Luftfahrzeug am Himmel zu sehen ist. Wir Gleitschirmflieger sind hier zu Gast und es ist nicht einzusehen, das Gelände wieder zu verlieren, nur weil ein Gleitschirmpilot andere, aus eigener Nachlässigkeit, gefährdet. „DANKE“ => zur FBO
Mitgliedsantrag
Du möchtest in unseren Verein eintreten, Download hier:
Aufnahmeantrag GCSH
Unsere aktuelle Satzung zum Download hier:
Satzung
PMR-Funk muss mitgeführt werden.
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 wurde u.a. eine Neuerung der Flugbetriebsordnung (FBO) für Metzingen beschlossen. Wesentlicher Bestandteil ist die Auflage während des Fluges über Funk empfangsbereit zu sein. Die Betriebsfrequenz für die Gleitschirmflieger in Metzingen ist vorzugsweise der PMR-Kanal 5, treten Störungen auf kann es zu Änderungen der Frequenz kommen. Zur Erhöhung der Sicherheit im Mischbetrieb mit den Segelfliegern wurde dieses aus Sicht der Mitgliederversammlung nötig. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre zeigt es sich, das es gut ist, wenn der Startleiter oder Windenfahrer in der einen oder anderen Situation einen Gefahrenhinweis geben kann. Die Auflage gilt gleichermaßen für Mitglieder wie auch für Gäste.
Änderungen der Schleppgebühren ab 2016
Voraussetzung für die Teilnahme am Schleppbetrieb ist die Mitgliedschaft im GCSH oder eine Tagesmitgliedschaft. Für Mitglieder des Vereins sind die Windenschlepps bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Gäste bezahlen 6,00 Euro pro Windenschlepp wenn sie einem DHV-Gleitschirmverein angehören. Der Tageshöchstbeitrag wird auf maximal 30,00 Euro pro Tag begrenzt.
Gastpiloten ohne Vereinsmitgliedschaft in einem anderen DHV-Verein zahlen 10,00 EUR pro Windenschlepp, der Tageshöchstbeitrag wird auf maximal 50,00 Euro pro Tag begrenzt.
Die Kosten für die Tagesmitgliedschaft sind seit 2013 in den Schleppgebühren enthalten.
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